Wem gehört die Stadt?
Ist Eigentum ein heiliges Recht, ein nützliches Werkzeug – oder die erste große Ungerechtigkeit?
Während die Bodenpreise in den deutschen Großstädten seit Jahren davonziehen, wendet ein erheblicher Teil der Haushalte dort einen so großen Teil seines Einkommens fürs bloße Wohnen auf, dass kaum noch Luft bleibt. In Berlin nahm 2021 eine Mehrheit den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ an – ein Votum, das bis heute auf seine Einlösung wartet und über das seither um ein mögliches Vergesellschaftungs-Rahmengesetz gestritten wird. All das kreist um eine Frage, die so alt ist wie der erste Zaun: Wem, eigentlich, gehört die Stadt?
🎧 Hörfassung
Es gibt einen Augenblick in der Geschichte des Menschen, den niemand bezeugt hat und den dennoch jeder kennt. Jean-Jacques Rousseau hat ihn in seiner „Abhandlung über den Ursprung der Ungleichheit“ von 1755 mit einem Satz beschrieben, der seither nicht mehr zur Ruhe kommt: Der erste, der ein Stück Land einzäunte und auf den Gedanken kam zu sagen „dies ist mein“ und Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, fügt Rousseau hinzu, wären dem Menschengeschlecht erspart geblieben, hätte einer damals die Pfähle herausgerissen und den Seinen zugerufen: hütet euch, die Früchte gehören allen und die Erde niemandem. In jeder Bodenrichtwert-Tabelle, in jeder Eigenbedarfskündigung, in jeder Modernisierung, nach der die alten Mieter nicht mehr wiederkommen, kehrt dieser Zaun zurück. Die Stadt ist die Landschaft, in der die Pfähle nie wieder herausgerissen wurden.
Dem hält John Locke die ruhige Stimme des Eigentumstheoretikers entgegen, und sie klingt nicht weniger überzeugend. In seiner „Zweiten Abhandlung über die Regierung“ von 1689 leitet er das Eigentum aus der Arbeit ab: Der Mensch besitzt sich selbst, also auch die Arbeit seiner Hände, und indem er diese Arbeit mit der gemeinsamen Natur vermischt – das Feld bestellt, den Stein behaut, das Haus errichtet –, zieht er ein Stück Welt aus dem Allgemeinbesitz heraus und macht es zu seinem. Das ist keine Anmaßung, sondern Recht, denn wer pflügt, hat mehr getan als der, der bloß vorbeiging. Doch Locke selbst hat seinem Satz eine Bedingung eingeschrieben, die man heute gern überliest: das berühmte Proviso – erlaubt ist die Aneignung nur, solange „genug und ebenso gut“ für die anderen übrigbleibt. Wo aber der Boden knapp wird und große Konzerne Hunderttausende Wohnungen halten, während andere keine finden, dort ist genau jene Klausel berührt, mit der Locke das Eigentum begründet und zugleich begrenzt hat.
Adam Smith, den man so gern zum Schutzheiligen des reinen Marktes verkürzt, wäre der Unbequemste in dieser Runde. Im „Wohlstand der Nationen“ von 1776 ist das Privateigentum ihm Motor des Fleißes: Wer für sich erwirbt, strengt sich an, und die unsichtbare Hand lenkt den Eigennutz in den allgemeinen Nutzen. Aber Smith hatte ein scharfes Auge für die Ausnahme von dieser schönen Mechanik, und sie heißt Grundrente. Die Grundbesitzer, schreibt er mit kühler Verachtung, lieben es zu ernten, wo sie nie gesät haben, und verlangen eine Rente sogar für die natürlichen Erzeugnisse des Bodens. Anders als der Kaufmann oder der Handwerker leistet der bloße Bodeneigentümer nichts; sein Einkommen wächst ihm zu, während er schläft, weil die Mühe der ganzen Gesellschaft den Wert seines Grundstücks hebt. Wenn heute Bauland in den Ballungsräumen vervielfacht wird und mit Baugenehmigungen spekuliert wird, ohne dass ein einziger Stein bewegt würde, dann redet kein Marxist, sondern der nüchterne Schotte selbst.
Karl Marx hat aus dieser smithschen Beobachtung ein ganzes Gebäude gemacht. Für ihn liegt die Wurzel nicht im Boden allein, sondern im Eigentum an den Produktionsmitteln: Wer die Mittel besitzt, mit denen andere leben müssen, kann sich den Mehrwert ihrer Arbeit aneignen, und die Grundrente ist nur die reinste, weil müheloseste Form dieser Aneignung. Friedrich Engels hat 1872 in „Zur Wohnungsfrage“ den Gedanken in die Mietskaserne getragen und das Wohnungselend nicht als Versehen des Kapitalismus beschrieben, sondern als dessen notwendige Begleiterscheinung: Die Wohnungsnot, schreibt er, lässt sich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse nicht lösen, sie wird nur verschoben, von Viertel zu Viertel, vom Zentrum an den Rand. Verdrängung, würde Marx sagen, ist kein Unglück, sondern ein Mechanismus. Und der Streit um eine Vergesellschaftung, der sich auf einen Verfassungsartikel über die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum stützen ließe, ist genau die Frage, die er stellte: ob das, was alle hervorbringen, wenigen gehören darf.
So stehen sie vor demselben Mietshaus und sehen Verschiedenes. Locke sieht das Recht dessen, der baut, und mahnt zugleich, dass genug für die anderen bleiben müsse. Smith sieht den nützlichen Eigennutz und daneben den Grundbesitzer, der erntet, ohne zu säen. Marx sieht im Boden nur den durchsichtigsten Fall einer Ausbeutung, die überall am Werk ist. Und Rousseau, der älteste und radikalste, sieht hinter allem noch den ersten Zaun und fragt, ob nicht schon die Einzäunung selbst der Sündenfall war. Keiner von ihnen kann den anderen widerlegen, und vielleicht ist gerade das die Lage: dass dieselbe Wohnungstür, je nachdem, wer vor ihr steht, ein heiliges Recht, ein nützliches Werkzeug oder die erste große Ungerechtigkeit verschließt. Die Stadt gehört, das ist das Unbehagen, das bleibt, immer schon jemandem – und die Frage ist nur, ob wir uns je daran erinnern werden, dass die Erde, bevor es Pfähle gab, niemandem gehörte.
Kernnoten der Denker
Was jeder von ihnen zu dieser Frage beizutragen hat.
In der „Zweiten Abhandlung über die Regierung“ (1689) leitet Locke das Eigentum aus der Arbeit ab: Indem der Mensch seine Arbeit mit der gemeinsamen Natur mischt, macht er ein Stück Welt zu seinem. Doch er bindet dies an das Proviso – erlaubt ist die Aneignung nur, solange „genug und ebenso gut“ für die anderen übrigbleibt; bei knappem Boden und gehortetem Wohnraum ist eben diese Grenze berührt.
In der „Abhandlung über die Ungleichheit“ (1755) sieht Rousseau im ersten, der ein Stück Land einzäunte und „dies ist mein“ sagte, den wahren Gründer der bürgerlichen Gesellschaft – und den Ursprung der Ungleichheit. Hätte einer damals die Pfähle herausgerissen, wären dem Menschengeschlecht zahllose Verbrechen erspart geblieben: Die Erde gehört niemandem, die Früchte allen.
Für Marx wurzelt die Ungerechtigkeit im Eigentum an den Produktionsmitteln, das die Aneignung fremden Mehrwerts erlaubt; die Grundrente ist deren müheloseste Form. Engels deutet in „Zur Wohnungsfrage“ (1872) das Wohnungselend nicht als Versehen, sondern als notwendige Begleiterscheinung des Kapitalismus – die Not wird nicht gelöst, nur verschoben. Verdrängung ist kein Unglück, sondern ein Mechanismus.
Im „Wohlstand der Nationen“ (1776) ist Privateigentum Smith Motor des Fleißes, der Eigennutz über die unsichtbare Hand in Gemeinnutz gelenkt. Doch die Grundrente ist die große Ausnahme: Die Grundbesitzer lieben es, zu ernten, wo sie nie gesät haben. Der bloße Bodeneigentümer leistet nichts – sein Einkommen wächst, während die Mühe der ganzen Gesellschaft den Wert seines Grundstücks hebt.
Quellen
Geprüfte Primär- und Sekundärquellen, auf die sich dieser Artikel stützt.
- Jean-Jacques Rousseau, Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen (Discours sur l'origine et les fondements de l'inégalité parmi les hommes) (1755). Beginn des Zweiten Teils: der Satz vom ersten, der ein Stück Land einzäunte und 'dies ist mein' sagte, als wahrer Gründer der bürgerlichen Gesellschaft; die Klage über die so vermeidbaren Verbrechen.primär
- John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung (Two Treatises of Government), Zweite Abhandlung (1689). Kapitel V 'Über das Eigentum' (§§25–51): Eigentum durch Vermischung der eigenen Arbeit mit der Natur; das 'Proviso', wonach Aneignung nur erlaubt ist, solange 'genug und ebenso gut' für andere übrig bleibt (§27, §33).primär
- Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen (An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations) (1776). Buch I, Kap. 6 und Kap. 11 'Über die Grundrente': Grundbesitzer 'lieben zu ernten, wo sie nie gesät haben' und verlangen Rente auch für die natürlichen Erzeugnisse des Bodens; daneben Buch I, Kap. 2 (unsichtbare Hand / Eigennutz von Metzger, Brauer, Bäcker).primär
- Karl Marx, Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Band 1 (1867). Analyse von Wert, Mehrwert und Ausbeutung (Mehrwert als Aneignung unbezahlter Mehrarbeit); Grundlage der These, dass das Eigentum an den Produktionsmitteln die Aneignung fremder Arbeit ermöglicht.primär
- Friedrich Engels, Zur Wohnungsfrage (1872). Engels' Schriftenreihe zur Mietskaserne: die Wohnungsnot lässt sich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse nicht lösen, sondern wird nur verschoben (von Viertel zu Viertel, vom Zentrum an den Rand) – Verdrängung als notwendige Begleiterscheinung, nicht als Versehen des Kapitalismus.primär
- Karl Marx, Friedrich Engels, Manifest der Kommunistischen Partei (1848). Forderung nach Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und Überführung in Gemeineigentum – Bezugspunkt der Vergesellschaftungsdebatte um Grund und Boden.primär