Warum strafen wir?
Ist Strafe gerechte Vergeltung, nützliche Abschreckung – oder bloß die Fortsetzung der Macht mit anderen Mitteln?
Über vierzig Prozent der aus deutschen Haftanstalten Entlassenen werden wieder straffällig, bei jungen Menschen liegt die Quote noch erheblich höher – und während unsere Rechtsordnung dem Strafvollzug die Resozialisierung zum Ziel setzt und das Bundesverfassungsgericht die bloße Vergeltung allenfalls als nachgeordneten Zweck gelten lässt, ruft die Politik regelmäßig nach härterem Wegsperren. Anderswo, in den Vereinigten Staaten, lockern einzelne Staaten – Maryland etwa – gerade ihre Strafgesetze und führen „second look“-Verfahren ein, mit denen lange Strafen nach Jahren noch einmal überprüft werden, weil sich die Härte als Abschreckung kaum bewährt hat. Hinter jeder dieser Zahlen, jeder dieser Reformen, steht eine Frage, die so alt ist wie die Mauer, die einen Menschen vom Rest der Welt trennt: Warum eigentlich strafen wir?
🎧 Hörfassung
Es ist eine merkwürdig stille Selbstverständlichkeit, mit der wir das Strafen hinnehmen. Da hat einer etwas getan, und nun soll ihm etwas widerfahren – das scheint so einleuchtend, dass die Frage nach dem Warum fast unanständig wirkt, als rüttle sie am Fundament der Ordnung selbst. Doch genau hier beginnt die Verlegenheit, denn die Antworten, die wir bereithalten, vertragen sich schlecht miteinander. Die einen sagen, der Täter habe es verdient; die anderen, man müsse die Tat der Zukunft verhindern; und eine dritte Stimme, leiser und beunruhigender, flüstert, das alles sei nur die schöne Fassade einer Macht, die sich an einem Körper vollzieht. Wer das Gefängnis betritt, betritt einen Ort, an dem diese drei Stimmen unaufhörlich durcheinanderreden.
Immanuel Kant würde die Frage gar nicht erst dulden. Strafe, schreibt er in der „Metaphysik der Sitten“, darf niemals bloß als Mittel, ein anderes Gut zu befördern, verhängt werden, sondern allein darum, weil der Mensch verbrochen hat. Wer den Verurteilten benutzt – um andere abzuschrecken, um die Gesellschaft zu schützen –, behandelt ihn als Sache, schiebt ihn unter die Gegenstände des Sachenrechts, und das verletzt seine Würde als Vernunftwesen. Es klingt paradox, aber für Kant ehrt die Strafe den Täter: Sie nimmt ihn ernst als jemanden, der frei gehandelt hat und also für sein Handeln einzustehen vermag. Sein Maß ist das Wiedervergeltungsrecht, das ius talionis – nicht als Blutdurst, sondern als Gleichheit vor dem Gesetz: Was du einem anderen antust, das tust du dir selbst an. Und sein berühmtes, fast unheimliches Bild: Löste sich eine bürgerliche Gesellschaft mit Zustimmung aller auf, der letzte Mörder im Gefängnis müsste vorher noch hingerichtet werden, damit die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das sie ungesühnt ließ.
Jeremy Bentham hätte dieses Bild für barbarischen Aberglauben gehalten. Jede Strafe, schreibt er, ist an sich ein Übel, ein Zufügen von Leid – und ein Übel kann nur gerechtfertigt sein, wenn es ein größeres ausschließt. Wer straft, um zu vergelten, fügt der Welt bloß einen zweiten Schmerz zum ersten hinzu und nennt die Summe Gerechtigkeit; das ist für den nüchternen Rechner des hedonistischen Kalküls reine Verschwendung. Strafe rechtfertigt sich allein durch ihren künftigen Nutzen: durch Abschreckung, durch die Besserung des Täters, durch den Schutz der anderen, und wo sie nichts davon leistet, wo sie grundlos, unwirksam oder zu teuer ist, soll man sie unterlassen. Aus diesem kühlen Geist entwarf Bentham das Panopticon, jenen Rundbau, in dem ein einziger Wärter aus dem dunklen Zentrum jede Zelle einsehen kann, ohne selbst gesehen zu werden – eine Maschine, die mit minimalem Aufwand maximale Sicht und damit, so hoffte er, gebesserte, fleißige, durchsichtige Menschen erzeugt. Es ist die Ironie der Ideengeschichte, dass eben dieses humanitär gemeinte Bauwerk zum Sinnbild des Verdachts gegen alles Strafen wurde.
Denn Michel Foucault eröffnet „Überwachen und Strafen“ nicht mit einer Theorie, sondern mit einem Körper: der öffentlichen Marter und Hinrichtung des Königsmörders Damiens 1757, dem grellen Schauspiel der Rache des Souveräns am Leib des Täters. Wenige Jahrzehnte später ist das Blut verschwunden, an seine Stelle tritt der Stundenplan der Haftanstalt, die Zelle, die Akte, die Beobachtung. Was wie Fortschritt aussieht, der Übergang von der Folter zur Disziplin, ist für Foucault nur ein Wechsel der Technik: Die Macht zielt nicht länger auf den Leib, um ihn zu zerstören, sondern auf die Seele, um gefügige, brauchbare, normalisierte Körper hervorzubringen. Benthams Panopticon wird ihm zur Chiffre der ganzen modernen Gesellschaft – die Schule, die Fabrik, die Kaserne, das Krankenhaus folgen demselben Plan, und am Ende überwacht sich der Gefangene selbst, weil er nie wissen kann, ob er gerade gesehen wird. Strafe ist hier weder Vergeltung noch Nutzen, sondern ein Knotenpunkt von Macht und Wissen, eine Produktion von Subjekten, die brav genug sind, sich selbst zu hüten.
Friedrich Nietzsche schließlich gräbt noch tiefer, hinter die Begründungen, die sich das Strafen gibt, und findet dort etwas Unappetitliches. In der „Genealogie der Moral“ behauptet er, dass die Strafe gerade nicht aus der Gerechtigkeit entsprungen sei; ihr Ursprung liege im handfesten Verhältnis von Gläubiger und Schuldner, im Bereich des Kaufens und Verkaufens, der Schulden und der Pfänder. Der älteste, hartnäckigste Gedanke sei: Jeder Schaden hat irgendwo sein Äquivalent und werde es selbst in einem Lustgewinn bezahlt – in der Lust, dem Schuldner wehzutun. Das Wort „Schuld“ trägt diese Herkunft noch im Leib; das deutsche „Schuld“ meint zugleich das moralische Vergehen und das ökonomische Schulden. Was wir Gerechtigkeit nennen, sei oft nur das edel umgetaufte Ressentiment der Ohnmächtigen, ihr Wille zur Macht, der sich kein anderes Ventil mehr verschafft als die moralische Verurteilung; und das schlechte Gewissen, dieses tiefe Kranksein des Menschen an sich selbst, sei das Werk eben jener Apparate, die ihn zähmen wollten. So stehen sie nun beieinander vor der Zellentür: Kant, dem die Strafe Würde verleiht; Bentham, dem sie nur als Rechenposten der Zukunft taugt; Foucault, der in ihr die Macht am Werk sieht, die fügsame Menschen formt; Nietzsche, der unter ihr den alten Trieb wittert, dem anderen weh zu tun. Vielleicht ist das Beunruhigendste, dass keiner von ihnen ganz unrecht hat – und dass wir, jedes Mal, wenn wir die Tür hinter einem Menschen schließen, nicht recht wissen, welcher von ihnen uns gerade die Hand führt.
Kernnoten der Denker
Was jeder von ihnen zu dieser Frage beizutragen hat.
Für Kant ist Strafe gerechte Vergeltung, niemals bloßes Mittel zum Zweck: Sie darf allein verhängt werden, weil der Täter verbrochen hat, und nicht, um die Gesellschaft abzuschrecken oder zu schützen – das würde den Menschen als bloße Sache benutzen und seine Würde als Vernunftwesen verletzen. Ihr Maß ist das ius talionis; gerade indem sie den Täter zur Verantwortung zieht, ehrt sie ihn als freies, vernünftiges Wesen.
Bentham hält jede Strafe selbst für ein Übel, ein Zufügen von Leid, das sich nur durch künftigen Nutzen rechtfertigen lässt – durch Abschreckung, Besserung und Schutz, abgewogen im hedonistischen Kalkül von Lust und Schmerz. Reine Vergeltung ist ihm sinnlose Verschwendung; sein Panopticon sollte mit minimalem Aufwand maximale Überwachung und damit gebesserte Menschen erzeugen.
In „Überwachen und Strafen“ liest Foucault den Übergang von der öffentlichen Körperstrafe zur Gefängnis-Disziplin nicht als Humanisierung, sondern als Wechsel der Machttechnik: Strafe zielt nun auf die Seele, um gefügige, brauchbare Körper zu produzieren. Benthams Panopticon wird ihm zur Chiffre der ganzen Disziplinargesellschaft, in der Macht und Wissen verschmelzen und der Überwachte sich am Ende selbst überwacht.
In der „Genealogie der Moral“ bestreitet Nietzsche, dass Strafe der Gerechtigkeit entspringe: Ihr Ursprung liege im Verhältnis von Gläubiger und Schuldner, im Schulden und Bezahlen, und ihre Lust sei die Lust, wehzutun. Was sich als Gerechtigkeit gibt, sei oft das umgetaufte Ressentiment der Ohnmächtigen und Ausdruck des Willens zur Macht, dem das schlechte Gewissen erst eingepflanzt wurde.
Quellen
Geprüfte Primär- und Sekundärquellen, auf die sich dieser Artikel stützt.
- Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre) (1797). Allgemeine Anmerkung E, 'Vom Straf- und Begnadigungsrecht': Strafe nie bloß als Mittel, sondern weil verbrochen wurde; ius talionis als Maß; das Gedankenexperiment vom letzten Mörder der sich auflösenden Inselgesellschaft, der vor der Zerstreuung noch hingerichtet werden muss (Blutschuld).primär
- Jeremy Bentham, An Introduction to the Principles of Morals and Legislation (1789). Kap. XIII ('Cases unmeet for punishment'): 'all punishment is mischief: all punishment in itself is evil', nur gerechtfertigt, sofern es ein größeres Übel ausschließt; Strafe unterlassen, wo sie groundless, inefficacious, unprofitable oder needless ist.primär
- Jeremy Bentham, Panopticon; or, The Inspection-House (1791). Beschreibung des Rundbaus, in dem ein zentraler Inspektor jede Zelle einsehen kann, ohne selbst gesehen zu werden ('seeing without being seen'); Maschine zur Besserung mit minimalem Aufwand.primär
- Michel Foucault, Surveiller et punir. Naissance de la prison (dt. Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses) (1975). Eröffnung mit der öffentlichen Marter/Hinrichtung des Königsmörders Damiens (1757); Übergang von der Souveränitätsmacht am Leib zur Disziplinarmacht an der Seele; Kapitel 'Le panoptisme' deutet Benthams Panopticon zum Modell der modernen Gesellschaft (Schule, Fabrik, Kaserne, Klinik) und zur Selbstüberwachung des Gefangenen.primär
- Friedrich Nietzsche, Zur Genealogie der Moral. Eine Streitschrift (1887). Zweite Abhandlung ('Schuld', 'schlechtes Gewissen' und Verwandtes): Ursprung der Strafe im Vertragsverhältnis von Gläubiger und Schuldner; jeder Schaden hat sein Äquivalent, abzahlbar in der Lust am Wehtun; das Wort 'Schuld' (Vergehen / Geldschulden); schlechtes Gewissen als Werk der zähmenden Apparate.primär